Alkohol

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Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew

Die Regelungen des Alkoholkonsums sind natürlich national unterschiedlich festgelegt.

Für den Schiffsführer und für Crewmitglieder, die auf Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes Einfluss nehmen, unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Allerdings gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird.

Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss.