Diskussion:Segelscheine

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Hallo zusammen - ich habe mal zum Thema "Seemannschaft" angefangen, die Segelscheine abzuhandeln. Zum einen, weil ich gerade nichts neues über Reviere zu berichten habe, zum anderen aber auch, weil es viele Leser interessieren dürfte. --Peter 19:43, 7. Dez 2006 (CET)

Geltung "SportSeeSchV "

Hi, mir fällt auf, dass die SportSeeSchV schon für das Führen in küstennahen Gewässern den SHS vorsieht, d.h. dass die Geltungsbereiche nach DSV-Vorgabe Quatsch sind. Weiß jemand, wie sich "gewerblich" definiert? Oder anders gefragt: gilt die SportSeeSchV überhaupt auf nicht-deutschem Boden? Immerhin gibt es ja durchaus kommerzielle Törns, z.B. Transatlantik ohne dass ein zweiter Mitsegler den SHS hat. --Peter 20:33, 7. Dez 2006 (CET)

Gewerblich wird meines Wissens auf Skippertätigkeiten, bzw. Segeltörns mit Gewinnerziehlungsabsicht angewandt. Leider finde ich gerade die Stelle im Gesetzestext nicht. Ich werde da noch mal nach forschen. Bei ins im Verein haben wir lange über die Führerscheinpflichten bei Ausbildungstörns diskutiert. Unser, nicht rechtlich bindendes, Fazi: Unsere Törns haben keine Gewinnerziehlungsabsicht, daher gelten die Führerscheinpflichten nicht. Dennoch haben wir und dran gemacht und alle notwendigen Scheine erworben, um auf der sicheren Seite zu sein. Das wurde auch von meiner Skipperhaftpflichtversicherung so gesehen, für die ich nur einen kleinen Aufschlag auf den Normalpreis zahlen muss, anstatt den doppelten Preis, wie bei gewerblicher Ausbildung. Auf einem deutschen Schiff werden übrigens in Falle eines Unfalls die deutschen Gesetze angewandt. Gleiches gilt, wenn der Skipper deutscher war und ggf. auch wenn deutsche Betroffen sind. Aber das ist ein recht komplizierte internationale Verpflechtung :) und übrigens auch Stoff im SHS. --Erik 21:04, 7. Dez 2006 (CET)