Starnberger See: Unterschied zwischen den Versionen

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Hinsichtlich Ausübung von Wassersport gilt eine freiwillige Selbstbeschränkung der Vereine auf die Zeit zwischen 1. April und 31. Oktober zum Schutz der Natur. Darüber hinaus gibt es noch eigens ausgewiesene Schutzgebiete, deren Befahren ganzjährig verboten ist. Praktisch sind diese während dem Jahr am Schilfwuchs einfach zu erkennen.
Hinsichtlich Ausübung von Wassersport gilt eine freiwillige Selbstbeschränkung der Vereine auf die Zeit zwischen 1. April und 31. Oktober zum Schutz der Natur. Darüber hinaus gibt es noch eigens ausgewiesene Schutzgebiete, deren Befahren ganzjährig verboten ist. Praktisch sind diese während dem Jahr am Schilfwuchs einfach zu erkennen.


Das Übernachten auf dem Boot ist verboten. Es existiert auch keine marina-ähnliche Infrastruktur wie zum Beispiel am Bodensee. Das Anlegen an den Dampferstegen der Bayerischen Seenschiffahrt ist nicht erlaubt.
Das Übernachten auf dem Boot ist laut Auskunft des Landsratsamtes Starnberg grundsätzlich erlaubt; Vorschriften zum Ankern, zur Beleuchtung, zur Wasserreinhaltung und zum Lärmschutz sind dabei zu beachten. Es existiert auch keine marina-ähnliche Infrastruktur wie zum Beispiel am Bodensee. Das Anlegen an den Dampferstegen der Bayerischen Seenschiffahrt ist nicht erlaubt.


Zum Führen eines Motor- oder Segelbootes ist kein Führerschein vorgeschrieben.
Zum Führen eines Motor- oder Segelbootes ist kein Führerschein vorgeschrieben.