Alster1 (Diskussion | Beiträge)
Siehe HVO, die Alster ist ein Randgebiet in der für Sportfahrzeuge untereinander nach den Regeln für sonstige Verkehrsflächen auszuweichen ist -> rechts vor links
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Die Gültigkeit von RvL ergibt sich aus der Einordnung als Randgebiet. Das es eine sonstige Verkehrsfläche ist, ist damit unerheblich.
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würde.
würde.


Auf den ''Sonstigen Verkehrsflächen'' der Hamburger ''Fahrwasser'' gilt bei
In den ''Randgebieten'' des Hamburger Hafens gilt bei
kreuzenden Kursen die einmalige Regelung ''Rechts-vor-Links'' (!), auch für Segelfahrzeuge untereinander. In den Randgebieten, zu denen auch die Alster und ihre
kreuzenden Kursen die einmalige Regelung ''Rechts-vor-Links'' (!), auch für Segelfahrzeuge untereinander. In den Randgebieten, zu denen auch die Alster und ihre
Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links jedoch für alle (!) Fahrzeuge
Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links jedoch für alle (!) Fahrzeuge