Alster: Unterschied zwischen den Versionen
Siehe HVO, die Alster ist ein Randgebiet in der für Sportfahrzeuge untereinander nach den Regeln für sonstige Verkehrsflächen auszuweichen ist -> rechts vor links |
Die Gültigkeit von RvL ergibt sich aus der Einordnung als Randgebiet. Das es eine sonstige Verkehrsfläche ist, ist damit unerheblich. |
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würde. | würde. | ||
In den ''Randgebieten'' des Hamburger Hafens gilt bei | |||
kreuzenden Kursen die einmalige Regelung ''Rechts-vor-Links'' (!), auch für Segelfahrzeuge untereinander. In den Randgebieten, zu denen auch die Alster und ihre | kreuzenden Kursen die einmalige Regelung ''Rechts-vor-Links'' (!), auch für Segelfahrzeuge untereinander. In den Randgebieten, zu denen auch die Alster und ihre | ||
Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links jedoch für alle (!) Fahrzeuge | Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links jedoch für alle (!) Fahrzeuge | ||