Canal du Rhone au Rhin: Unterschied zwischen den Versionen

Ruediger (Diskussion | Beiträge)
Ruediger (Diskussion | Beiträge)
Zeile 16: Zeile 16:
Dieser Stand ist aber lebensgefährlich, da keine Reeling vorhanden, obwohl nach französischem Gesetz eine Reeling von 60 cm vorgeschrieben ist.
Dieser Stand ist aber lebensgefährlich, da keine Reeling vorhanden, obwohl nach französischem Gesetz eine Reeling von 60 cm vorgeschrieben ist.
[[Datei:IMGA0420 (FILEminimizer).JPG]]
[[Datei:IMGA0420 (FILEminimizer).JPG]]
[[Datei:IMG 2335 (FILEminimizer).JPG]]