Elbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Wichtig ist, dass nach der Hafenverkehrsordnung sämtliche Verkehrsflächen, also nicht nur der Tonnenstrich, schifffahrtsrechtlich als Fahrwasser gelten, in denen grundsätzlich rechts gefahren werden muss und die eine Vorrangshierarchie zueinander haben. Bei gleichem Rang der Fahrwasser zueinander ist man gegenüber dem von Steuerbord kommenden Fahrzeug ausweichpflichtig. Segler genießen keinen Vorrang, doch die windbestimmten Kollisionsverhütungsregeln für Segler untereinander gelten weiter, aber nur außerhalb des Tonnenstrichs. | Wichtig ist, dass nach der Hafenverkehrsordnung sämtliche Verkehrsflächen, also nicht nur der Tonnenstrich, schifffahrtsrechtlich als Fahrwasser gelten, in denen grundsätzlich rechts gefahren werden muss und die eine Vorrangshierarchie zueinander haben. Bei gleichem Rang der Fahrwasser zueinander ist man gegenüber dem von Steuerbord kommenden Fahrzeug ausweichpflichtig. Segler genießen keinen Vorrang, doch die windbestimmten Kollisionsverhütungsregeln für Segler untereinander gelten weiter, aber nur außerhalb des Tonnenstrichs. | ||
* [ | * [https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-III/Anlage-III-page.htmll Link zur Karte des BSH] | ||
=== Nebenflüsse und Häfen an der Unterelbe === | === Nebenflüsse und Häfen an der Unterelbe === | ||