Segelscheine: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 27: Zeile 27:
=== Seereviere ===
=== Seereviere ===


* '''[[Sportbootführerschein See|SBF See]] (Sportbootführerschein See)''' - vorgeschrieben im Gültigkeitsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung (s.a. [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-III/index.html SeeSchStrO, Anlage 3] ) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die mit einem Motor über 5 PS ausgestattet sind. Der SBF See ist ein reiner Motorbootschein, bei dem keine Segelkenntnisse erforderlich sind.
* '''[[Sportbootführerschein See|SBF See]] (Sportbootführerschein See)''' - vorgeschrieben im Gültigkeitsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung (s.a. [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-III/index.html SeeSchStrO, Anlage 3] ) für Motorfahrzeuge über 15 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die mit einem Motor über 15 PS ausgestattet sind. Der SBF See ist ein reiner Motorbootschein, bei dem keine Segelkenntnisse erforderlich sind.
* '''[[Sportküstenschifferschein|SKS]] (Sportküstenschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen und hat auch nur Bedeutung in Zusammenhang mit der Berechtigung zur Teilname an Regatten)
* '''[[Sportküstenschifferschein|SKS]] (Sportküstenschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen und hat auch nur Bedeutung in Zusammenhang mit der Berechtigung zur Teilname an Regatten)
* '''[[Sportseeschifferschein|SSS]] (Sportseeschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.
* '''[[Sportseeschifferschein|SSS]] (Sportseeschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.