Pyrotechnischer Schein: Unterschied zwischen den Versionen
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Der sogenannte '''Pyrotechnische Schein''' nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht". | Der sogenannte '''Pyrotechnische Schein''' nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht". | ||
Daneben gibt es den "Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Waffenrecht". | |||
Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden. | Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden. | ||
Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim [http://www.bva.bund.de/ Bundesverwaltungsamt] einsehbar. | Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim [http://www.bva.bund.de/ Bundesverwaltungsamt] einsehbar. | ||
Version vom 6. Januar 2017, 19:02 Uhr
| Seemannschaft |
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Der sogenannte Pyrotechnische Schein nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht".
Daneben gibt es den "Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Waffenrecht". Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden. Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim Bundesverwaltungsamt einsehbar. Dort kann man über das Suchstichwort "Waffenrecht" den genauen Link finden.
Weblinks
- Seenotsignalmittel Trainer von Tim Köster (Den Download-Bereich anklicken!)
- Fragenkatalog für die Prüfung zur Fachkunde für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung (SprengV); angeboten vom DSV