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=== Seereviere ===
=== Seereviere ===


* '''[[Sportbootführerschein See|SBF See]] (Sportbootführerschein See)''' - vorgeschrieben im Gültigkeitsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung (s.a. [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/A3/Karte_SeeSchStrO.gif SeeSchStrO, Anlage 1 (gif)] ) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die mit einem Motor über 5 PS ausgestattet sind. Der SBF See ist ein reiner Motorbootschein, bei dem keine Segelkenntnisse erforderlich sind.
* '''[[Sportbootführerschein See|SBF See]] (Sportbootführerschein See)''' - vorgeschrieben im Gültigkeitsbereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung (s.a. [http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/SeeSchStrO/Anlagen/Anlage-III/index.html SeeSchStrO, Anlage 3] ) für Motorfahrzeuge über 5 PS. Darunter fallen auch Segelyachten, die mit einem Motor über 5 PS ausgestattet sind. Der SBF See ist ein reiner Motorbootschein, bei dem keine Segelkenntnisse erforderlich sind.
* '''[[Sportküstenschifferschein|SKS]] (Sportküstenschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen und hat auch nur Bedeutung in Zusammenhang mit der Berechtigung zur Teilname an Regatten)
* '''[[Sportküstenschifferschein|SKS]] (Sportküstenschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 12-sm-Zone (da der Schein freiwillig ist, sorgt der "Geltungsbereich" häufig für Irritationen und hat auch nur Bedeutung in Zusammenhang mit der Berechtigung zur Teilname an Regatten)
* '''[[Sportseeschifferschein|SSS]] (Sportseeschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.
* '''[[Sportseeschifferschein|SSS]] (Sportseeschifferschein)''' - freiwilliger Schein zum Führen von Segelyachten innerhalb einer 30-sm-Zone, einschließlich gesamtem Mittelmeer, Nord- und Ostsee. Vorgeschrieben für die kommerzielle Schiffsführung in deutschen Gewässern.