Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Peter (Diskussion | Beiträge) |
Erik (Diskussion | Beiträge) →Allgemeines: Promillegrenze korrigiert |
||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | *;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | ||
*;Alkohol : Es gibt unter Seglern verschiedene Einstellungen zum Thema Alkohol auf See. Während die einen ein absolutes Alkoholverbot aussprechen, akzeptieren andere den Manöverschluck. Fakt ist: für den Schiffsführer gilt die 0, | *;Alkohol : Es gibt unter Seglern verschiedene Einstellungen zum Thema Alkohol auf See. Während die einen ein absolutes Alkoholverbot aussprechen, akzeptieren andere den Manöverschluck. Fakt ist: für den Schiffsführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Er ist ferner dazu verpflichtet, die Sicherheit seiner Crew sicherzustellen. Aus diesem Grund sollte ein übermäßiger Alkoholkonsum von Crewmitgliedern ausbleiben. Egal, ob er nun striktes Alkoholverbot verhängt oder einen gemäßigten Konsum erlaubt, diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. | ||
==An Deck== | ==An Deck== | ||