Segelscheine: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''[[Sportbootführerschein Binnen|SBF Binnen]] (Sportbootführerschein Binnen)''' - insbesondere vorgeschrieben für das Führen eines Boots unter Motor (ab 5 PS) mit unter 15 m Länge auf Binnenschifffahrtstraßen. Den SBF-Binnen gibt es jeweils für Fahrzeuge unter Motor, unter Segeln und/oder für Segelsurfer. Der SBF-Binnen für Segelfahrzeuge ohne Motor (oder mit Motoren unter 5 PS) ist in der Regel nicht vorgeschrieben, mit Ausnahme von Teilen der Berliner Gewässer. Mit der Ausprägung ''unter Segeln'' oder ''für Segelsurfer'' wird der Schein auch als Regattaberechtigung auf Binnenrevieren anerkannt. | * '''[[Sportbootführerschein Binnen|SBF Binnen]] (Sportbootführerschein Binnen)''' - insbesondere vorgeschrieben für das Führen eines Boots unter Motor (ab 5 PS) mit unter 15 m Länge auf Binnenschifffahrtstraßen. Den SBF-Binnen gibt es jeweils für Fahrzeuge unter Motor, unter Segeln und/oder für Segelsurfer. Der SBF-Binnen für Segelfahrzeuge ohne Motor (oder mit Motoren unter 5 PS) ist in der Regel nicht vorgeschrieben, mit Ausnahme von Teilen der Berliner Gewässer. Mit der Ausprägung ''unter Segeln'' oder ''für Segelsurfer'' wird der Schein auch als Regattaberechtigung auf Binnenrevieren anerkannt. | ||
* '''[[Sportschifferzeugnis E]]''' - auf Binnenschifffahrtsstrassen vorgeschrieben für alle Sportboote zwischen 15 m und 25m. | * '''[[Sportschifferzeugnis E]]''' - auf Binnenschifffahrtsstrassen vorgeschrieben für alle Sportboote zwischen 15 m und 25m. | ||
* '''[[Bodenseeschifferpatent]]''' - aufgrund der Lage des [[Bodensee]] zwischen drei verschiedenen Ländern gelten dort besondere Regeln. Daher ist ein gesonderter Führerschein erforderlich, wenn man Boote mit über 12 qm Segelfläche oder mit Motor führen will. Der [[Sportbootführerschein Binnen|SBF Binnen]] oder andere Scheine der Sportschiffahrt werden jedoch als Erfahrungsnachweis zur Erteilung eines kostenpflichtigen Gastpatents durch die örtlichen Landratsämter für einen kurzen Zeitraum von 30 Tagen im Jahr ebenfalls anerkannt. | * '''[[Bodenseeschifferpatent]]''' - aufgrund der Lage des [[Bodensee]] zwischen drei verschiedenen Ländern gelten dort besondere Regeln. Daher ist ein gesonderter Führerschein erforderlich, wenn man Boote mit über 12 qm Segelfläche oder mit Motor führen will. Der [[Sportbootführerschein Binnen|SBF Binnen]] oder andere Scheine der Sportschiffahrt werden jedoch als Erfahrungsnachweis zur Erteilung eines kostenpflichtigen Gastpatents durch die örtlichen Landratsämter (in D beispielsweise [http://www.lrakn.de/servlet/PB/menu/2887453/index.html Konstanz] oder [http://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/ferienpatent.html Friedrichshafen]) für einen kurzen Zeitraum von 30 Tagen im Jahr ebenfalls anerkannt (sog. "Ferienpatent"). | ||
* '''Sportsegelschein / SPOSS''' - nichtamtlicher Segelschein des DSV, der insbesondere die Berechtigung zur Teilnahme an Regatten beinhaltet. Er wird durch die Vereine des DSV in Eigenregie nach Rahmenrichtlinien des DSV erteilt. Sein Prüfungsumfang orientiert sich stark an den lokalen Gegebenheiten. | * '''Sportsegelschein / SPOSS''' - nichtamtlicher Segelschein des DSV, der insbesondere die Berechtigung zur Teilnahme an Regatten beinhaltet. Er wird durch die Vereine des DSV in Eigenregie nach Rahmenrichtlinien des DSV erteilt. Sein Prüfungsumfang orientiert sich stark an den lokalen Gegebenheiten. | ||
=== Seereviere === | === Seereviere === | ||