Müritz: Unterschied zwischen den Versionen
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Wer die Müritz komplett befahren möchte sollte auf jeden Fall auf ein Boot mit möglichst geringem Tiefgang, idealerweise mit variablem Tiefgang (Hubkiel) achten. Selbst mit einem Tiefgang von 1,40 Meter können einige Gebiete (z.B. kleine Müritz) und Häfen (z.B. Klink) nicht angelaufen werden. Wenn dann noch die Möglichkeit besteht den Mast zu legen, vergrößert sich der Aktionsradius nochmals erheblich. | Wer die Müritz komplett befahren möchte sollte auf jeden Fall auf ein Boot mit möglichst geringem Tiefgang, idealerweise mit variablem Tiefgang (Hubkiel) achten. Selbst mit einem Tiefgang von 1,40 Meter können einige Gebiete (z.B. kleine Müritz) und Häfen (z.B. Klink) nicht angelaufen werden. Wenn dann noch die Möglichkeit besteht den Mast zu legen, vergrößert sich der Aktionsradius nochmals erheblich. | ||
Auch das Ankern an einigen Stellen im nordöstlichen Bereich, sehr beliebt bei Einheimischen, wird durch einen zu großen Tiefgang unmöglich. | Auch das Ankern an einigen Stellen im nordöstlichen Bereich, sehr beliebt bei Einheimischen, wird durch einen zu großen Tiefgang unmöglich. | ||
Aber auch mit flachgehenden Booten ist für den Revierunkundigen Vorsicht angebracht: In der Müritz verteilt gibt es immer mal felsbedingte Flachwasserstellen. Zu raten ist daher das genaue Studium der Gewässerkarten um sich mit der Lage dieser Flachwasserstellen vertraut zu machen und die sorgfältige Handhabung und Beobachtung des Echolotes, falls vorhanden. | |||
Die Binnenmüritz, also der nördliche Teil des Sees, ist auch Heimat von zwei Booten der Wasserschutzpolizei die insbesondere während der Saisonzeiten auf die Einhaltung der Regelwerke (z.B. Binnenschifffahrtsstraßenordnung) achtet. Zu schnell fahren kann dann ebenso schnell teuer werden. | |||
Geschwindigkeitsregeln, entnommen "Elektronisches Wasserstrassen- Informationssystem (ELWIS)" [http://www.elwis.de/index.html]: | |||
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für Fahrzeuge und Verbände, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 6 km/h | |||
2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb 9 km/h | |||
4.Abweichend von Nummer 1 und 2 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche 25 km/h | |||
Für Freunde des Wasserskilaufens sind dafür vorgesehene Strecken eingerichtet. | |||
=== Müritz Marina === | === Müritz Marina === | ||