Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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*;Alkohol : Für den Schiffsführer unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. | *;Alkohol : Für den Schiffsführer unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. | ||
:Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss. | :Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss. | ||
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==An Deck== | ==An Deck== | ||