Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen

Detlef (Diskussion | Beiträge)
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==Allgemeines==
==Allgemeines==
*;Eine Hand für's Schiff : Immer festhalten! Unabhängig von Wetter und Seegang muss man immer eine Hand frei haben, mit der man sich festhält. Eine kleine Welle kann bereits jemanden zum Stürzen bringen
*;Eine Hand für's Schiff : Immer festhalten! Unabhängig von Wetter und Seegang muss man immer eine Hand frei haben, mit der man sich festhält. Eine kleine Welle kann bereits jemanden zum Stürzen bringen.


*;Schuhe : die Verletzungsgefahr auf einer Segelyacht ist vergleichsweise hoch - neben der Bewegung des Bootes stellen Leinen, Klampen und sonstige Einrichtungen eine Gefahr für die Zehen dar. Insbesondere nachts, aber auch tagsüber ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.
*;Schuhe : die Verletzungsgefahr auf einer Segelyacht ist vergleichsweise hoch - neben der Bewegung des Bootes stellen Leinen, Klampen und sonstige Einrichtungen eine Gefahr für die Zehen dar. Insbesondere nachts, aber auch tagsüber ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.
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*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern.
*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern.


*;Alkohol : Für den Schiffsführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Gäste sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum von Crew und Gästen können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.  
*;Alkohol : Für den Schiffsführer unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.  
:Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Wetter das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss.
:Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss.
:In der Berufsschiffahrt gilt heutzutage in der Regel ein absolutes Alkoholverbot an Bord.


==An Deck==
==An Deck==