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== Alternativen zum SRC== | == Alternativen zum SRC== | ||
Weitere Lizenzen zur Teilnahme am GMDSS mit UKW und DSC sind [[ROC]] und [[GOC]], auch '' | Weitere Lizenzen zur Teilnahme am GMDSS mit UKW und DSC sind [[ROC]] und [[GOC]], auch ''Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker'' (BBz) und ''Allgemeines Betriebszeugnis für Funker'' (ABz). Diese Scheine werden heutzutage, also nach Einführung von SRC, UBI und LRC nur noch in der Berufschiffahrt gefordert und müssen dort regelmäßig aktualisiert werden. Für die Verwendung in der Sportschiffahrt sind sie auch ohne Aktualisierung unbegrenzt gültig. | ||
In Deutschland gab es noch als Sonderform das BBz-I, das im Gegensatz zum BBz-II nur in deutscher Sprache geprüft wurde. | |||
Das ''RYA-SRC'' ist ein SRC mit demselben Gültigkeitsumfang wie ein SRC, das von deutschen Prüfungskommissionen erteilt wurde, aber auf einer Prüfung nach britischen Regularien beruht. Es gibt derzeit unterschiedliche Auffassungen auch bei deutschen Behörden und Ministerien darüber, ob dieses Zeugnis insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Rechtsharmonisierung auch deutschen Staatsbürgern und von deutschen Anbietern erteilt werden darf. Außerhalb der EU steht es Staaten grundsätzlich frei, SRC anderer Staaten anzuerkennen oder nicht. | Das ''RYA-SRC'' ist ein SRC mit demselben Gültigkeitsumfang wie ein SRC, das von deutschen Prüfungskommissionen erteilt wurde, aber auf einer Prüfung nach britischen Regularien beruht. Es gibt derzeit unterschiedliche Auffassungen auch bei deutschen Behörden und Ministerien darüber, ob dieses Zeugnis insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Rechtsharmonisierung auch deutschen Staatsbürgern und von deutschen Anbietern erteilt werden darf. Außerhalb der EU steht es Staaten grundsätzlich frei, SRC anderer Staaten anzuerkennen oder nicht. | ||
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