Schweden/Allgemeine Informationen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Jedermannsrecht'''
'''Jedermannsrecht'''


Das schwedische Jedermannsrecht erlaubt das Betreten privater Grundstücke und den Aufenthalt dort. Bedingung ist, dass man nicht stört (z.B. bewohnten Häusern zu nahe kommt) und keinen Schaden anrichtet (z.B. Zweige abreisst, Abfall hinterlässt oder auf nacktem Fels Feuer macht). Das Festmachen an privaten Anlegestegen und Bojen ist nicht erlaubt.
Das schwedische [[Jedermannsrecht]] erlaubt das Betreten privater Grundstücke und den Aufenthalt dort. Bedingung ist, dass man nicht stört (z.B. bewohnten Häusern zu nahe kommt) und keinen Schaden anrichtet (z.B. Zweige abreisst, Abfall hinterlässt oder auf nacktem Fels Feuer macht). Das Festmachen an privaten Anlegestegen und Bojen ist nicht erlaubt.