Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Mylo (Diskussion | Beiträge) |
Peter (Diskussion | Beiträge) →Allgemeines: Abschnitt "Alkohol" etwas wertfreier formuliert |
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*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | *;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | ||
*;Alkohol : Für den Schiffsführer | *;Alkohol : Für den Schiffsführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Gäste sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum von Crew und Gästen können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. | ||
:Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Wetter das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss. | |||
==An Deck== | ==An Deck== | ||