Starnberger See: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 43: | Zeile 43: | ||
Hilfsmotoren sind zulässig für Segelboote. Sie dürfen nur zum Ein- und Auslaufen sowie eine Stunde vor Sonnenuntergang benützt werden. | Hilfsmotoren sind zulässig für Segelboote. Sie dürfen nur zum Ein- und Auslaufen sowie eine Stunde vor Sonnenuntergang benützt werden. | ||
Motorboote sind nur in sehr begrenzten Umfang zugelassen. In der Regel wird eine Zulassung nur für Sicherungsboote erteilt. Neben Vereinen und Segelschulen werden diese noch von der Wasserwacht des BRK | Motorboote sind nur in sehr begrenzten Umfang zugelassen. In der Regel wird eine Zulassung nur für Sicherungsboote erteilt. Neben Vereinen und Segelschulen werden diese noch von der Wasserwacht des BRK, der DLRG sowie dem Technischen Hilfswerk (THW) betrieben. | ||
Die Ausweichregeln orientieren sich stark an den Kollisionsverhütungsregeln auf See mit zwei Ausnahmen: | Die Ausweichregeln orientieren sich stark an den Kollisionsverhütungsregeln auf See mit zwei Ausnahmen: | ||