Rügen: Unterschied zwischen den Versionen
→Besonderheiten: typos |
|||
| Zeile 59: | Zeile 59: | ||
*Die Brückendurchfahrt durch den Rügendamm muss zeitlich sehr genau geplant werden, da die Klappbrücke im sudlichen Teil der Festlandsanbindung (Ziegelgrabenbrücke) zwar mehrmals am Tag, aber immer nur sehr kurz öffnet. Bei entsprechender Zeitreserve ist das Verpassen der letzten Öffnung jedoch kein Problem, da sich direkt nördlich und der Brücke die große [[Citymarina]] von [[Stralsund]] befindet und südlich der [[Dänholm]] einige Liegeplätze bietet. | *Die Brückendurchfahrt durch den Rügendamm muss zeitlich sehr genau geplant werden, da die Klappbrücke im sudlichen Teil der Festlandsanbindung (Ziegelgrabenbrücke) zwar mehrmals am Tag, aber immer nur sehr kurz öffnet. Bei entsprechender Zeitreserve ist das Verpassen der letzten Öffnung jedoch kein Problem, da sich direkt nördlich und der Brücke die große [[Citymarina]] von [[Stralsund]] befindet und südlich der [[Dänholm]] einige Liegeplätze bietet. | ||
*Die Strömungsverhältnisse um Rügen herum hängen in erster Linie von den Windenverhältnissen ab und können sich z.T. sehr schnell und sehr stark ändern, besonders im [[Strelasund]] sollte man daher, trotz allseitiger Landabdeckung, auf die aktuellen Windverhältnisse achten. | *Die Strömungsverhältnisse um Rügen herum hängen in erster Linie von den Windenverhältnissen ab und können sich z. T. sehr schnell und sehr stark ändern, besonders im [[Strelasund]] sollte man daher, trotz allseitiger Landabdeckung, auf die aktuellen Windverhältnisse achten. | ||
*Große Teile von '''Rügen''' und der umliegenden Gewässern sind ausgewiesene Schutzgebiete, in denen entsprechende Befahrensverbote gelten oder die für den Yachtsport komplett gesperrt sind, z.B. | *Große Teile von '''Rügen''' und der umliegenden Gewässern sind ausgewiesene Schutzgebiete, in denen entsprechende Befahrensverbote gelten oder die für den Yachtsport komplett gesperrt sind, z. B. | ||
:*Anlegeverbot auf Vilm, | :*Anlegeverbot auf Vilm, | ||
:* | :*Anlaufen der [[Greifswalder Oie]] nur als Nothafen, | ||
:* | :*Einhalten eines Mindestabstandes zu allen Schutzgebieten, | ||
:*Verbot für Maschinenfahrzeuge in Teilen des [[Strelasund]] und in einigen Teilen des [[Greifswalder Bodden|Greifswalder Boddens]] | :*Verbot für Maschinenfahrzeuge in Teilen des [[Strelasund]] und in einigen Teilen des [[Greifswalder Bodden|Greifswalder Boddens]] | ||
| Zeile 73: | Zeile 73: | ||
:und | :und | ||
:*Verbot für | :*Verbot für alle Fahrzeuge in Teilen des [[Strelasund]] und in einigen Teilen des [[Greifswalder Bodden|Greifswalder Boddens]]. | ||
*Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie die aktuell gültigen Seekarten. Die Verbote sind strikt einzuhalten, da bei Nichtbeachtung meist empfindliche Geldbußen drohen. | *Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie die aktuell gültigen Seekarten. Die Verbote sind strikt einzuhalten, da bei Nichtbeachtung meist empfindliche Geldbußen drohen. | ||
== Häfen und Marinas == | == Häfen und Marinas == | ||