Alster: Unterschied zwischen den Versionen
Die Gültigkeit von RvL ergibt sich aus der Einordnung als Randgebiet. Das es eine sonstige Verkehrsfläche ist, ist damit unerheblich. |
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würde. | würde. | ||
In den | In den Randgebieten des Hamburger Hafens, zu denen auch die Alster und ihre | ||
Kanäle und Fleete gehören, gilt bei kreuzenden Kursen Rechts-vor-Links für alle (!) Fahrzeuge | |||
Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links | |||
und kann zu ungewohnt kuriosen Situationen führen. Beim Begegnen auf | und kann zu ungewohnt kuriosen Situationen führen. Beim Begegnen auf | ||
entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach | entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach | ||
den Regeln der [[SeeSchStrO]] | den Regeln der [[SeeSchStrO]] stets nach Steuerbord ausweichen. Sportfahrzeuge müssen sich | ||
so verhalten, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden. | so verhalten, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden. | ||