Automatische Rettungsweste im Fluggepäck: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Flugzeug sind viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme im Gepäck jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mit CO2-Patrone mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, nach möglichkeit einen Vermerk ins Ticket vorzunehmen, und auf dieses erlaubte „Gefahrgut“ (life vest with cylinder with pressurised gas) im Fluggepäcks beim Check-in und in der Sicherheitskontrolle hinzuweisen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail können sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung mit der Fluggesellschaft hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.  
Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Flugzeug sind viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme im Gepäck jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mit CO2-Patrone mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, nach Möglichkeit einen Vermerk ins Ticket vorzunehmen, und auf dieses erlaubte „Gefahrgut“ (life vest with cylinder with pressurised gas) im Fluggepäcks beim Check-in und in der Sicherheitskontrolle hinzuweisen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail können sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung mit der Fluggesellschaft hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben.  


=== Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter ===
=== Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter ===