Sportschifferzeugnis E: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 19: Zeile 19:
* Sportschifferzeugnis E
* Sportschifferzeugnis E
* Fährführerschein F
* Fährführerschein F
Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Pruefungen/index.html Termine].
Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).


== Voraussetzungen ==
== Voraussetzungen ==