Automatische Rettungsweste im Fluggepäck: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Prinzip erlaubt eine Regelung der ICAO und IATA seit Anfang 2019, dass Rettungswesten (Life-saving appliances, life vest, life jacket, self-inflating) und dazugehörige CO2-Patronen (cylinder containing non flammebale and non toxic gas) im Fluggepäck weltweit transportiert werden können. Im Prinzip sind im Flugzeug viele ganz ähnlich ausgestattete manuell auslösbare Rettungswesten mit CO2-Patronen unter jedem Sitz zu finden. Die Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme jedoch verweigern, denn es besteht keine Beförderungspflicht. Außerdem setzt die Praxis voraus, dass sowohl bei der Fluggesellschaft beim Check-in als auch bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen, die Regelungen für das Fluggepäck bei einzelnen Personen bekannt sind. Deshalb ist es nach wie vor ratsam, beim Ticketkauf der Fluggesellschaft anzukündigen, dass man eine Rettungsweste mitnehmen möchte, die Bedingungen dafür zu klären, und diesen Inhalt des Fluggepäcks auch beim Check-in und der Sichterheitskontrolle nicht zu verschweigen. Ein Ausdruck der FAQ-Webseite der Fluggesellschaft und weiterer Bestätigungen z.B. per E-Mail kann sehr hilfreich sein, um am Flughafen Mitarbeiter ohne Kentniss der Regelungen auch schriftlich auf die konkrete Regelung hinzuweisen. In der Regel wird darauf bestanden, dass die CO2-Patrone aus der Auslöseautomatik entfernt wurde. Das sollte man zu Hause nach sorgfältigem Lesen der Bedienungsanleitung vorbereiten, um keine ungewollten Überraschungen beim Check-in zu erleben. | |||
=== Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter === | |||
[https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Info_Passagiere/B32_Tabelle%20Teil%208%20ICAO%20T.I..pdf?__blob=publicationFile&v=3 Luftfahrtbundesamt]: Kartuschen der Unterklasse 2.2, ohne Nebengefahr, welche in einer selbstaufblasenden persönlichen Sicherheitsausrüstung eingebaut sind wie z. B. einer Rettungsweste, im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck, mit Zustimmung der Fluggesellschaft | |||
[https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf IATA]: Gaskartuschen,klein,mit nichtentzündbaremGas, die Kohlendioxidoderein anderesgeeignetesGas derJAJAJANEINUnterklasse2.2 enthalten.Höchstenszwei(2) kleineGaskartuscheneingesetztin einselbstaufblasendesRettungsmittel, wie eine Schwimm-oderRettungsweste.Höchstensein (1) solchesRettungsmittelpro Passagierundbis zu zwei(2) kleineErsatz-Kartuschenpro Person. | |||
== Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften == | == Praktische Erfahrungen mit bestimmten Flughäfen und Fluggesellschaften == | ||
Die folgenden sichpunktartigen Erfahrungsberichte beziehen sich (sofern nicht anders notiert) auf die Mitnahme einer Automatikweste mit herausgeschraubter CO2- | Die folgenden sichpunktartigen Erfahrungsberichte beziehen sich (sofern nicht anders notiert) auf die Mitnahme einer Automatikweste mit herausgeschraubter CO2-Patrone und ggf. einer zusätzlichen CO2-Ersatzpatrone. | ||
=== Düsseldorf (DUS) === | === Düsseldorf (DUS) === | ||