Sportschifferzeugnis E: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 15- | |||
Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Pruefungen/index.html Termine]. | |||
== Voraussetzungen == | == Voraussetzungen == | ||