Spree-Oder-Wasserstraße: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 23: | Zeile 23: | ||
== Anleger/ Häfen == | == Anleger/ Häfen == | ||
== Revierbesonderheiten == | |||
Im Innenstadtbereich gelten für die Sportschifffahrt mehrere Einschränkungen: Ein Sportfahrzeug, dessen größte Nutzleistung weniger als 3,68 kW (5PS) beträgt, darf zwischen Spreekreuz und Mühlendammschleuse nicht fahren. Zwischen Mühlendammschleuse und Lessingbrücke darf ein Sportfahrzeug in der Zeit von täglich 10:30 bis 19:00 Uhr nur dann fahren, wenn es mit einer betriebssicheren UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||