Sportschifferzeugnis E/Berufskenntnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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* siehe auch [http://www.grosse-seefahrt.de/modules.php?name=Encyclopedia&op=content&tid=3475 Hydrodynamische Effekte] bei grosse-seefahrt.de
* siehe auch [http://www.grosse-seefahrt.de/modules.php?name=Encyclopedia&op=content&tid=3475 Hydrodynamische Effekte] bei grosse-seefahrt.de


=== Drähte ===
=== Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen (3.1.5) ===
 
==== Drähte ====
* meeren = festmachen  
* meeren = festmachen  
* Vorrausdraht = Vorleine
* Vorrausdraht = Vorleine
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* rackholen = dichtholen = straffen
* rackholen = dichtholen = straffen
* Fretter = Schäkel = Kuhmaul
* Fretter = Schäkel = Kuhmaul
==== Festmachen ====
* mit dem Bug zum Strom ist ein Buganker auf der Fahrwasserseite, Vorrausdraht, Vorspring und Beidraht zu legen. Das Heck mittels Ruderlage vom Ufer abhalten
* Anlegen in Schleusen ???
* in Tidengebieten, bei stark fallendem Wasser ???
==== Anker ====
* Angaben über die Ankereinrichtung (Winden, Ketten, Anker, ...) sind im Schiffsattest zu finden
* zum sicheren Liegen ist mind. eine Kettenlänge der 3-fachen Wassertiefe zu stecken
* durch das Eigengewicht legt sich der erste Teil der Ankerkette waagerecht auf den Grund. Die Zugbelastung ist hier horizontal und sorgt für sicheren Halt des Ankers. Drähte sind aufgrund ihres geringeren Gewichts bei größeren Schiffen ungeeignet. Bei kleineren Fahrzeugen muß die Länge einer Leine mindestens der 5-fachen Wassertiefe entsprechen um einen horizontalen Zug sicherzustellen.
* können Anker oder Ankerkette die Schifffahrt gefährden, ist ein gelber Döpper (Boje) zu setzen. Die BinSchStrO schreibt weiterhin einen Radarreflektor und bei Nacht ein weißes Lich am Döpper vor.
* bei Maschinenausfall im Strom ist der Anker das geeignete Hilfsmittel um weiteren Schaden zu verhindern
* durch Peilung, GPS-Ankeralarm und beobachten der Ankerkette (rucken) kann der Halt des Ankers überprüft werden
* Ankern in Gezeitengewässern ???


== Maschinenkenntnisse (3.2)  ==
== Maschinenkenntnisse (3.2)  ==