Sportschifferzeugnis E: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Das '''Sportschifferzeugnis E'''gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 15-25m. International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Pruefungen/index.html Termine]. | Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 15-25m. International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Pruefungen/index.html Termine]. | ||
== Voraussetzungen == | == Voraussetzungen == | ||