Guernsey: Unterschied zwischen den Versionen
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== Einreise == | == Einreise == | ||
Die Eigenständigkeit Guernseys erfordert es, das man formell | Die Eigenständigkeit Guernseys erfordert es, das man formell einklariert. Dazu gehört, dass man neben der Gastlandsflagge die Flagge Q führt, bis man zollrechtlich abgefertigt wurde. Als Gastlandsflagge setzt man entweder das Britische Red Ensign, oder aber, wenn vorhanden, die Flagge Guernseys. | ||
Das Einklarieren gestaltet sich recht unkompliziert. Der Hafenmeister wird einen gleich bei der Ankunft mit dem Schlauchboot an einen freien Liegeplatz leiten und eine umfangreiche Informationsbroschüre sowie das Zollformular überreichen. Das ausgefüllte Formular kann man dann entweder ihm wieder geben oder in einen der zahlreichen gelben Zollbriefkästen werfen. Damit ist dann der Bürokratie genüge getan. Achtung: Wie in Großbritannien ist es auch auf den Kanalinseln strengstens (bei harten Strafen!) verboten, Tiere (z.B. Hunde, Katzen) an Land zu bringen. Wer ein Tier an Bord hat, darf dort nicht anlegen, wo Landzugang möglich ist. Möglich ist evt. ein Anlegen an den von Wasser umgebenen Wartepontoons. Auf jeden Fall ist der Hafenmeister sofort zu unformieren, wenn man ein Tier an Bord hat. | |||
== Weitere Besonderheiten == | == Weitere Besonderheiten == | ||