Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen

Allgemeines: Promillegrenze korrigiert
Markus (Diskussion | Beiträge)
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*;Schuhe : die Verletzungsgefahr auf einer Segelyacht ist vergleichsweise hoch - neben der Bewegung des Bootes stellen Leinen, Klampen und sonstige Einrichtungen eine Gefahr für die Zehen dar. Insbesondere Nachts, aber auch Tagsüber ist geeignetes Schuhwerk zu tragen
*;Schuhe : die Verletzungsgefahr auf einer Segelyacht ist vergleichsweise hoch - neben der Bewegung des Bootes stellen Leinen, Klampen und sonstige Einrichtungen eine Gefahr für die Zehen dar. Insbesondere Nachts, aber auch Tagsüber ist geeignetes Schuhwerk zu tragen


*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern.
*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern.


*;Alkohol : Es gibt unter Seglern verschiedene Einstellungen zum Thema Alkohol auf See. Während die einen ein absolutes Alkoholverbot aussprechen, akzeptieren andere den Manöverschluck. Fakt ist: für den Schiffsführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Er ist ferner dazu verpflichtet, die Sicherheit seiner Crew sicherzustellen. Aus diesem Grund sollte ein übermäßiger Alkoholkonsum von Crewmitgliedern ausbleiben. Egal, ob er nun striktes Alkoholverbot verhängt oder einen gemäßigten Konsum erlaubt, diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
*;Alkohol : Für den Schiffsführer und die Crew gilt die 0,5 Promille-Grenze. Wer trinkt fährt nicht - wer fährt trinkt nicht. Der Schiffsführer muss die Sicherheit seiner Gäste sicherstellen. Übermäßigen Alkoholkonsum von Crew und Gästen hat er auf dem Schiff zu verhindern. Der Schiffsführer ist straf- und zivilrechtlich haftbar. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Der "Manöverschluck" ist ein unsinniges Trinkritual. Auch im Hafen ist von übermässigem Alkoholgenuss abzuraten. Er führt oft zu Seekrankheit am Folgetag. In der Bucht vor Anker muss bei ungünstigem Wetter das Schiff jederzeit auslaufbereit sein, und das geht nur mit nüchterner Mannschaft.


==An Deck==
==An Deck==