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Abweichend von Nummer 1 und 2 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche 25 km/h"  
Abweichend von Nummer 1 und 2 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche 25 km/h"  


[http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/verkehrsvorschriften-hinweise-wassersportler/wasserstrassenbezogen/hoechstgeschwindigkeiten-ost/index.html ELWIS - Geschwindigkeiten]
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