Müritz: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Waren (Müritz)''' | '''Waren (Müritz)''' | ||
Der Name der Stadt geht möglicherweise auf den germanischen Stamm der Warnen (Variner) zurück. Der Name wurde früher auch Wahren, Warne oder lateinisch Warnae geschrieben. 1914 erhielt der Ort den Namen „Waren (Müritz)“ (Müritz stammt von dem wendischen Wort Morcze = Meer). | Der Name der Stadt geht möglicherweise auf den germanischen Stamm der Warnen (Variner) zurück. Der Name wurde früher auch Wahren, Warne oder lateinisch Warnae geschrieben. 1914 erhielt der Ort den Namen „Waren (Müritz)“ (Müritz stammt von dem wendischen Wort Morcze = Meer). | ||
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Nach der politischen Wende wurde ab 1991 der historische Stadtkern zwischen der Müritz und dem Tiefwarensee im Rahmen der Städtebauförderung gründlich saniert. | Nach der politischen Wende wurde ab 1991 der historische Stadtkern zwischen der Müritz und dem Tiefwarensee im Rahmen der Städtebauförderung gründlich saniert. | ||
Seit einigen Jahren schon hat sich Waren zu einem Zentrum des Wassersportes entwickelt. Bevorzugt durch seinen Stadthafen, der nur wenige Gehminuten von der attraktiven Innenstadt entfernt liegt, von Aktivitäten rund um den Stadthafen, zu nennen ist hier die "Müritz Sail" die jedes Jahr im Mai ihre Besucher anzieht, steigert die Stadt von Jahr zu Jahr ihre Anziehungskraft für | Seit einigen Jahren schon hat sich Waren zu einem Zentrum des Wassersportes entwickelt. Bevorzugt durch seinen Stadthafen, der nur wenige Gehminuten von der attraktiven Innenstadt entfernt liegt, von Aktivitäten rund um den Stadthafen, zu nennen ist hier die "Müritz Sail" die jedes Jahr im Mai ihre Besucher anzieht, steigert die Stadt von Jahr zu Jahr ihre Anziehungskraft für Bootstouristen und andere Gäste.[http://www.stadt-waren-mueritz.de/] | ||
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Geschwindigkeitsregeln, entnommen "Elektronisches Wasserstrassen- Informationssystem (ELWIS)" [http://www.elwis.de/index.html]: | Geschwindigkeitsregeln, entnommen "Elektronisches Wasserstrassen- Informationssystem (ELWIS)" [http://www.elwis.de/index.html]: | ||
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für Fahrzeuge und Verbände, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 6 km/h | "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für Fahrzeuge und Verbände, ausgenommen Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, 6 km/h | ||
2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb 9 km/h | 2. Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb 9 km/h | ||
4.Abweichend von Nummer 1 und 2 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche 25 km/h | 4.Abweichend von Nummer 1 und 2 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb des ufernahen Schutzstreifens Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100 m parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche 25 km/h" | ||
Für Freunde des Wasserskilaufens sind dafür vorgesehene Strecken eingerichtet. | Für Freunde des Wasserskilaufens sind dafür vorgesehene Strecken eingerichtet. | ||