Haren-Rütenbrock-Kanal: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Haren-Rütenbrock-Kanal ist eine Landeswasserstraße des Landes Niedersachsens, früher gehörte er zum Kanalnetz der Linksemsischen Kanalgenossenschaft. | |||
Vor der Nutzung sollte man sich genau über die Betriebszeiten und Befahrensregeln informieren. Die Betriebszeiten differieren sehr stark je nach Saison, im Winter ist der Kanal nur nach besonderer Voranmeldung bzw. gar nicht nutzbar. Die Einfahrt ist nur einige Stunden vor Ende der Betriebszeit noch möglich, da es auf dem Kanal keine Liege- oder Rastplätze gibt. | |||
Sonntags und an Feiertagen ist der Kanal leider geschlossen. | |||
Informationen gibt es auf den Seiten des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, www.nlwkn.niedersachsen.de, dort gibt es auch ein Faltbaltt als pdf zum download. | |||
Zuständig ist die Betriebsstelle Meppen, die Steuerung der Brücken und Schleusen erfolgt ferngesteuert von der Schleuse 1 in Haren. An dieser Schleuse ist auch die Nutzungsgebühr zu entrichten, im Sommer 2008 waren dies 2 Euro pro Schiff. | |||
Von allen Schleusen und Brücken aus kann man die Schleuse 1 per Sprechanlage erreichen. | |||
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 5 km/h gegenüber Ufer, deshalb ist genügend Zeit für die Passage einzuplanen. Bei hohem Verkehrsaufkommen werden ev. Konvoifahrten durchgeführt. | |||