Sicherheitseinweisung: Unterschied zwischen den Versionen
Peter (Diskussion | Beiträge) Ergänzungen zum Thema "Alkohol" in eigenen Artikel ausgelagert; die Ausführungen hier werden etwas zu detailliert für eine Sicherheitseinweisung-Checkliste |
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*;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | *;[[Seekrankheit]] : Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern. | ||
*;Alkohol : Für den Schiffsführer | *;[[Alkohol]] : Für den Schiffsführer unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. | ||
:Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss. | :Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss. | ||
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