Sporthochseeschifferschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Die theoretische Prüfung zum Sporthochseeschifferschein erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. | Die theoretische Prüfung zum Sporthochseeschifferschein erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. | ||
Für den SHS sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern). | Für den SHS sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse unter anderem der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines [[Sextant|Sextanten]] (Messen, Bestimmen, Erläutern). | ||
Eine praktische Prüfung wird bei diesem Segelschein nicht durchgeführt. | Eine praktische Prüfung wird bei diesem Segelschein nicht durchgeführt. | ||