Schweden/Allgemeine Informationen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gästehäfen'''
'''Gästehäfen'''
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Gästehäfen und -plätze sind mit dieser Tafel gekennzeichnet. In den meisten Gästehäfen gibt es keine Dauerlieger (umgekehrt bedeutet das, dass es in den Häfen für Dauerlieger keine Gästeplätze gibt).
Gästehäfen und -plätze sind mit dieser Tafel gekennzeichnet. In den meisten Gästehäfen gibt es keine Dauerlieger (umgekehrt bedeutet das, dass es in den Häfen für Dauerlieger keine Gästeplätze gibt).
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Das schwedische Jedermannsrecht erlaubt das Betreten privater Grundstücke und den Aufenthalt dort. Bedingung ist, dass man nicht stört (z.B. bewohnten Häusern zu nahe kommt) und keinen Schaden anrichtet (z.B. Zweige abreisst, Abfall hinterlässt oder auf nacktem Fels Feuer macht). Das Festmachen an privaten Anlegestegen und Bojen ist nicht erlaubt.
Das schwedische Jedermannsrecht erlaubt das Betreten privater Grundstücke und den Aufenthalt dort. Bedingung ist, dass man nicht stört (z.B. bewohnten Häusern zu nahe kommt) und keinen Schaden anrichtet (z.B. Zweige abreisst, Abfall hinterlässt oder auf nacktem Fels Feuer macht). Das Festmachen an privaten Anlegestegen und Bojen ist nicht erlaubt.
[[Kategorie:Europa]]
[[Kategorie:Schweden]]
[[Kategorie:Ostsee]]