Schweden/Allgemeine Informationen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gästehäfen'''
'''Gästehäfen'''


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Gästehäfen und -plätze sind mit dieser Tafel gekennzeichnet. In den meisten Gästehäfen gibt es keine Dauerlieger (umgekehrt bedeutet das, dass es in den Häfen für Dauerlieger keine Gästeplätze gibt).
Festgemacht wird meist zwischen Boje und Steg (oft mehrere Boote an einer Boje!) oder an Schwimmstegen mit Auslegern. Oft muss man auch den Heckanker verwenden. Pfähle sind selten.
Das Hafengeld bezahlt man unaufgefordert im Büro des Hafenmeisters. Trinkwasser und die Benützung der Duschen ist im Hafengeld meist inbegriffen. Für Stromanschluss wird meist ein Zuschlag verlangt.  




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'''Jedermannsrecht'''
'''Jedermannsrecht'''


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Das schwedische Jedermannsrecht erlaubt das Betreten privater Grundstücke und den Aufenthalt dort. Bedingung ist, dass man nicht stört (z.B. bewohnten Häusern zu nahe kommt) und keinen Schaden anrichtet (z.B. Zweige abreisst, Abfall hinterlässt oder auf nacktem Fels Feuer macht). Das Festmachen an privaten Anlegestegen und Bojen ist nicht erlaubt.
 
[[Kategorie:Europa]]
[[Kategorie:Schweden]]
[[Kategorie:Ostsee]]