Chiemsee: Unterschied zwischen den Versionen
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Wie auf den meisten bayerischen Seen üblich, gilt auch auf dem Chiemsee die Bayerische Schifffahrtsordnung. Es herrscht keine Führerscheinpflicht (siehe auch [[Bayern]] und [[Starnberger See]]). | Wie auf den meisten bayerischen Seen üblich, gilt auch auf dem Chiemsee die Bayerische Schifffahrtsordnung. Es herrscht keine Führerscheinpflicht (siehe auch [[Bayern]] und [[Starnberger See]]). | ||
'''Dringend zu beachten:''' Viele Teile des Sees sind '''ausgewiesene Schutzzonen''' (Betonnung) | '''Dringend zu beachten:''' Viele Teile des Sees sind '''ausgewiesene Schutzzonen''' (Betonnung)! | ||
Ankern und Übernachten ist deshalb nur in den erlaubten Zonen geduldet! Antriebsmaschinen mit Verbrennungsmotor dürfen nur bei Sturmwarnung und für Hafenmanöver benutzt werden. Die '''Seepolizei''' ist stets präsent, kontrolliert und straft ordentlich! | |||
[[Bild:Karte Chiemsee.jpg|right|thumb|Übersichtskarte Chiemsee]] | [[Bild:Karte Chiemsee.jpg|right|thumb|Übersichtskarte Chiemsee]] | ||