Alster1 (Diskussion | Beiträge)
Die Gültigkeit von RvL ergibt sich aus der Einordnung als Randgebiet. Das es eine sonstige Verkehrsfläche ist, ist damit unerheblich.
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würde.
würde.


In den ''Randgebieten'' des Hamburger Hafens gilt bei
In den Randgebieten des Hamburger Hafens, zu denen auch die Alster und ihre
kreuzenden Kursen die einmalige Regelung ''Rechts-vor-Links'' (!), auch für Segelfahrzeuge untereinander. In den Randgebieten, zu denen auch die Alster und ihre
Kanäle und Fleete gehören, gilt bei kreuzenden Kursen Rechts-vor-Links für alle (!) Fahrzeuge
Kanäle und Fleete gehören, gilt Rechts-vor-Links jedoch für alle (!) Fahrzeuge
und kann zu ungewohnt kuriosen Situationen führen. Beim Begegnen auf
und kann zu ungewohnt kuriosen Situationen führen. Beim Begegnen auf
entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach
entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen muss jedes Fahrzeug nach
den Regeln der [[SeeSchStrO]] und KVR ausweichen. Sportfahrzeuge müssen sich
den Regeln der [[SeeSchStrO]] stets nach Steuerbord ausweichen. Sportfahrzeuge müssen sich
so verhalten, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden.
so verhalten, dass Fahrgastschiffe und Schleppzüge nicht behindert werden.