Sportschifferzeugnis E: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Neu ab 2022 ==
Es gilt nun die Binnenschiffspersonalverordnung - [https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersV/BinSchPersV-node.html BinSchPersV]
* '''Unionspatent''' (Befähigungszeugnis der Europäischen Union für Schiffsführer und Schiffsführerinnen)
* Schifferzeugnisse:
**  '''Sportschifferzeugnis''' für ''Sportfahrzeuge'' (ein für Sport- oder Freizeitzwecke bestimmtes Schiff, das kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist)
** [https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Schiffsfuehrer/Kleinschifferzeugnis/Kleinschifferzeugnis-node.html Kleinschifferzeugnis]] für ''Fahrgastboote'' (ein zur Beförderung von Fahrgästen zugelassenes Fahrzeug, das kein Fahrgastschiff ist (gewerbliche Nutzung von Sportbooten))
** '''Fährschifferzeugnis'''
** '''Behördenschifferzeugnis'''
Die Durchführung von Befähigungsprüfungen regelt die Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung - [https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchPersBefaehPrV/BinSchPersBefaehPrV-node.html BinSchPersBefähPrV].<br>
Auf Nachfrage schreibt die ''Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt'' im Dezember 2022:<br> ''"Eine Veröffentlichung der Fragen für die theoretische Prüfung zum Unionspatent wird es in absehbarer Zeit nicht geben. Mit den alten Fragenkatalogen kann man sich aber sehr realistisch auch auf die neue Theorieprüfung vorbereiten."''


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
 
Bis 2022 galt die Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatentV:
Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS): [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Pruefungen/index.html Termine].
* Schifferpatent A/B/C1/C2
* Feuerlöschbootpatent D1/D2
* Sportschifferzeugnis E
* Fährführerschein F
Das '''Sportschifferzeugnis E''' gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Erforderlich für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20-25 m (Rhein: 15-25 m). International gültig. Prüfung bei den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).


== Voraussetzungen ==
== Voraussetzungen ==
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* Kapitel 1, § 6 Inhalt Fahrtauglichkeitsbescheinigung
* Kapitel 1, § 6 Inhalt Fahrtauglichkeitsbescheinigung


==== [https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Patente/BinSchPatentV/BinSchPatentV-page.html BinSchPatentV] ====
==== [https://www.buzer.de/gesetz/5343/index.htm BinSchPatentV] ====
* Fahrerlaubnisarten
* Fahrerlaubnisarten
* Kriterien für Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis
* Kriterien für Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung über das Ruhen der Erlaubnis
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== Literatur ==
== Literatur ==
* [https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Berufsschifffahrt/Fragenkatalog-BinSchPatentV/index.html Fragenkatalog für Prüfungen nach der Binnenschifferpatentverordnung] (leider nicht mehr gültig)
* [https://web.archive.org/web/20120201040948/http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Berufsschifffahrt/Fragenkatalog-BinSchPatentV/index.html Fragenkatalog für Prüfungen nach der Binnenschifferpatentverordnung] (archiviert, 2012-02-01)
* [http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=163662 Bericht] über die Prüfung im boote-forum
* [http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=163662 Bericht] über die Prüfung im boote-forum


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== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==
Mein lieber Scholli, ist das ein Wust von Auflistungen, Verordnungen und Paragraphen! Die zur Verfügung gestellten Fragebögen machen das Leben auch nicht leichter... Mit diesem kleinen Projekt versuche ich etwas Licht in die Sache zu bringen. Meine Sportbootführer- und Funkscheine habe ich autodidaktisch erworben, da sollte es doch auch mit einem Patent klappen!? Bisher habe ich leider nichts gefunden, was ich als Lernhilfe bezeichnen würde. Hier daher der Versuch eines Laien, meine Recherchen auch anderen Interessierten zugänglich zu machen ... [[User:kannix|Dirk]] 2013-12-18
Mein lieber Scholli, ist das ein Wust von Auflistungen, Verordnungen und Paragraphen! Die zur Verfügung gestellten Fragebögen machen das Leben auch nicht leichter... Mit diesem kleinen Projekt versuche ich etwas Licht in die Sache zu bringen. Meine Sportbootführer- und Funkscheine habe ich autodidaktisch erworben, da sollte es doch auch mit einem Patent klappen!? Bisher habe ich leider nichts gefunden, was ich als Lernhilfe bezeichnen würde. Hier daher der Versuch eines Laien, meine Recherchen auch anderen Interessierten zugänglich zu machen ... [[User:kannix|Dirk]] 2013-12-18
== Frage ==
Wenn ich im Besitz des Sportschifferzeugnises E bin und gewerblich fahren will, brauche ich dann '''zusätzlich''' das Kleinschifferzeugnis? --[[Benutzer:Skipper henrik|Skipper henrik]] ([[Benutzer Diskussion:Skipper henrik|Diskussion]]) 19:52, 16. Feb. 2023 (CET)


[[Category:Seemannschaft]]
[[Category:Seemannschaft]]