Pyrotechnischer Schein: Unterschied zwischen den Versionen

aus SkipperGuide, dem Online-Revierführer über die Segelreviere der Welt.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Argonaut (Diskussion | Beiträge)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
Der sogenannte '''Pyrotechnische Schein''' nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht".
Der sogenannte '''Pyrotechnische Schein''' nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht".


Daneben gibt es den "Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Waffenrecht".
Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden.
Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden.
Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim [http://www.bva.bund.de/ Bundesverwaltungsamt] einsehbar.
Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim [http://www.bva.bund.de/ Bundesverwaltungsamt] einsehbar.
Zeile 9: Zeile 10:
== Weblinks ==
== Weblinks ==


* [http://www.tim-koester.de/ Seenotsignalmittel Trainer von Tim Köster] (Den Download-Bereich anklicken!)
* [http://www.tim-koester.de/ Seenotsignalmittel-Trainer von Tim Köster] (Den Download-Bereich anklicken!)
* [http://www.pa-hamburg.de/service/FKN.pdf Fragenkatalog] '''für den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht'''; angeboten vom Prüfungsausschuß Hamburg
* [http://www.dsv.org/fileadmin/user_upload/media/_fuehrerscheine_funk/pdf/Fachkunde_Fragen-_und_Antwortenkatalog_Anlage_2.pdf Fragenkatalog] '''für die Prüfung zur Fachkunde für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung (SprengV)'''; angeboten vom DSV


[[Category:Seemannschaft]]
[[Category:Seemannschaft]]
[[Category:Scheine]]
[[Category:Scheine]]

Aktuelle Version vom 6. Januar 2017, 19:02 Uhr

Seemannschaft

Diverses > Segelscheine

Der sogenannte Pyrotechnische Schein nennt sich in der Verwaltungssprache der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Sprengstoffrecht".

Daneben gibt es den "Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß Waffenrecht". Im Zuge der vielen Änderungen der Gesetzeslage zur Terrorabwehr ist auch dieser Sachkundenachweis mehrfach geändert worden. Die z.Z. aktuellen Fragen zur Sachkundeprüfung sind online beim Bundesverwaltungsamt einsehbar. Dort kann man über das Suchstichwort "Waffenrecht" den genauen Link finden.


Weblinks