Jedermannsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In [[Schweden]] gilt das sog. Jedermannsrecht (Allemansrätten).
In [[Schweden]], [[Finnland]] und [[Norwegen]] gilt das sog. Jedermannsrecht (Allemansrätten).


Das besagt, dass die Natur jedem zur Nutzung zur Verfügung steht, nicht nur dem Eigentümer. Eingeschränkt wird dieses freie Nutzungsrecht, wenn hierdurch unmittelbare Belange des Eigentümers gestört werden. So ist z.B. eigentlich selbstverständlich, daß man nicht auf einem frisch eingesäten Acker zeltet oder seinen Grill in Sichtweite der Terrasse eines Wohnhauses aufstellt.
Das besagt, dass die Natur jedem zur Nutzung zur Verfügung steht, nicht nur dem Eigentümer. Eingeschränkt wird dieses freie Nutzungsrecht, wenn hierdurch unmittelbare Belange des Eigentümers gestört werden. So ist z.B. eigentlich selbstverständlich, daß man nicht auf einem frisch eingesäten Acker zeltet oder seinen Grill in Sichtweite der Terrasse eines Wohnhauses aufstellt.
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Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.
Generell gilt: Taucht doch noch ein Bewohner auf, ist ohne Diskussion schnellstmöglich der Platz zu räumen.
Genauere Informationen für Schweden gibt es beim [http://naturvardsverket.se/de/Var-natur/Das-Jedermannsrecht/ Naturvårdsverket]. Das dort Gesagte lässt sich sinngemäß auch auf die anderen Länder übertragen.


[[Kategorie:Schweden]]
[[Kategorie:Schweden]]
[[Kategorie:Finnland]]
[[Kategorie:Norwegen]]