Alkohol: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew ==
== Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew ==
Die Regelungen des Alkoholkonsums sind natürlich national unterschiedlich festgelegt.
Die Regelungen des Alkoholkonsums sind national unterschiedlich festgelegt.


Für den Schiffsführer und für Crewmitglieder, die auf Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes Einfluss nehmen, unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Allerdings gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird.  
; Deutschland
Für den Schiffsführer und die Crewmitglieder unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Zusätzlich gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird. Also ist auch der zulässige Alkoholgenuss für Crewmitglieder während der Freiwache deutlich eingeschränkt. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew und auch der nicht an der Schiffsführung beteiligten Gäste sicherstellen. Alkoholkonsum kann dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.


Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum der Crew können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.
; Ausland
Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. In einigen Ländern ist Alkoholkonsum grundsätzlich verboten.


Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Liegeplatz das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss.
; Vor Anker
Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Nach deutschem Recht, das beispielsweise bei Körperverletzung und Schadenersatzforderungen gegen deutsche Skipper anzuwenden ist, ist auch am Ankerplatz sicherzustellen, dass bei ungünstigem Liegeplatz und/oder Wetter das Schiff und die Crew jederzeit auslaufbereit sein müssen.




[[Category:Seemannschaft]]
[[Category:Seemannschaft]]

Aktuelle Version vom 6. Juni 2009, 13:52 Uhr

Zulässige Promillegrenzen und Regelungen bezüglich Alkoholkonsum von Skipper und Crew

Die Regelungen des Alkoholkonsums sind national unterschiedlich festgelegt.

Deutschland

Für den Schiffsführer und die Crewmitglieder unter deutscher Flagge und in deutschen Küstengewässern gilt die 0,5 Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Zusätzlich gilt hier nicht nur die Menge Alkohol im Blut, sondern auch die Menge Alkohol im Körper, die zu 0,5 Promille im Blut führen wird. Also ist auch der zulässige Alkoholgenuss für Crewmitglieder während der Freiwache deutlich eingeschränkt. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Crew und auch der nicht an der Schiffsführung beteiligten Gäste sicherstellen. Alkoholkonsum kann dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Ausland

Auf Charterbooten im Ausland oder in ausländischen Küstengewässern können andere Grenzwerte gelten. In einigen Ländern ist Alkoholkonsum grundsätzlich verboten.

Vor Anker

Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt: in einigen Regionen wird ein Schiff vor Anker wie ein Schiff in Fahrt betrachtet -- mit entsprechenden Alkoholgrenzwerten. In anderen Gebieten wird differenziert, Alkoholkontrollen bei Ankerliegern kommen dort nicht vor. Nach deutschem Recht, das beispielsweise bei Körperverletzung und Schadenersatzforderungen gegen deutsche Skipper anzuwenden ist, ist auch am Ankerplatz sicherzustellen, dass bei ungünstigem Liegeplatz und/oder Wetter das Schiff und die Crew jederzeit auslaufbereit sein müssen.