Diskussion:Segelscheine: Unterschied zwischen den Versionen

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::::Meine Vermutung ist, dass es vielleicht noch andere Auslegungsarten gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass Kojencharter (mit aktiver Beteiligung am Segelgeschehen) juristisch etwas anders gestellt ist, als das "klassische", klischeehafte Mitsegeln, bei dem man als Gast im Wesentlichen auf dem Sonnendeck verbringt und der Crew zuschaut (diese Unterscheidung wäre in meinen Augen auch sinnvoll, ich vermute nicht, dass man als Chartergast auf der Mirabella V paar Stunden täglich Ausguck gehen muss). Allerdings habe ich hierzu keinerlei Infos, habe aber ganz dunkel in Erinnerung, dass irgendwo eine Unterscheidung zwischen Ausbildungstörn und gewerblicher Sportschifffahrt getroffen wurde. Wenn ich nur wüsste, wo.... --[[Benutzer:Peter|Peter]] 22:29, 7. Dez 2006 (CET)
::::Meine Vermutung ist, dass es vielleicht noch andere Auslegungsarten gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass Kojencharter (mit aktiver Beteiligung am Segelgeschehen) juristisch etwas anders gestellt ist, als das "klassische", klischeehafte Mitsegeln, bei dem man als Gast im Wesentlichen auf dem Sonnendeck verbringt und der Crew zuschaut (diese Unterscheidung wäre in meinen Augen auch sinnvoll, ich vermute nicht, dass man als Chartergast auf der Mirabella V paar Stunden täglich Ausguck gehen muss). Allerdings habe ich hierzu keinerlei Infos, habe aber ganz dunkel in Erinnerung, dass irgendwo eine Unterscheidung zwischen Ausbildungstörn und gewerblicher Sportschifffahrt getroffen wurde. Wenn ich nur wüsste, wo.... --[[Benutzer:Peter|Peter]] 22:29, 7. Dez 2006 (CET)
:::::Nach der 'Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich' (SeeSpbootV) §2 Absatz 6 (http://bundesrecht.juris.de/seespbootv/__2.html) Ist all das gewerblich, wass mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Also werden bei Ausbildungstörns nciht immer diese Scheine verlangt. Ich würde mal schätzen Segelschule ja, Verein nein. Andere Unterscheidungen habe ich noch nicht gefunden. Ich könnte mir auch Vorstellen, dass Kojencharter und Mitsegeln juristisch nur schwer abzugrenzen sind. --[[Benutzer:Erik|Erik]] 22:59, 7. Dez 2006 (CET)
::::Nu mal keine Panik auf der Titanik - so schnell kommt niemand in den Knast. Eigner und dazu gehören bei clubeigenen Schiffen auch die skipperndern und mitsegelnden Mitglieder brauchen nicht mal ne Skipperhaftpflicht. Wenn hier einzelne Versicherungen Rabatte einräumen, wenn man Scheine an Bord hat, dann nimmt man das gerne mit, aber deswegen freiwillige Scheine zu machen, rechnet sich normalerweise nicht. Andernfalls würde ich doch mal bei anderen Versicherungen anklopfen.
::::Wenn was passiert, dann wird die Schuldfrage aufgemacht, nicht die Scheinfrage. Wen es interessiert, was dabei so abgeklopft wird, kann sich mal Reports von Seeämtern oder die BSU-Untersuchungen ansehen, was da so verlangt wird. Wenn da z.B. das BSH oder die Kreuzerabteilungen Empfehlungen zu einem Punkt gibt und die nicht beachtet wurden, dann kann das schon zu einem schuldhaften Handeln in der Beurteilung führen.
::::Irgendwo gibt es Grenzen hinsichtlich Sportschiffahrt. Da spielt je nach Revier die Länge, aber auch die Crewstärke und wahrscheinlich sogar die BRZ rein. Wichtig: alles an Bord ist Crew - keine Passagiere. Mit "Passagieren" hat man international nur Ärger. Und wenn einer der amtlich bestallte Niedergangslukwächter ist! :-)  In Deutschland hat man sich zum Beispiel auf die magische Zahl 12 als maximale Crewstärke geeinigt - wenn's einer mehr ist, reißt Dir auch niemand den Kopf ab. Ab da fängt es an, daß Du ein Patent oder dieses Quasi-Patent der Traditionsschiffer (SSS/SHS mit Erweiterung) brauchst. Bei den Mirandas gibt es noch die International Watchkeepers License. Das ist so ein Papier, daß Du in Leer oder so bekommst und von Versicherungen gern gesehen wird.
::::Ansonsten: immer dran denken, daß es in den meisten Ländern dieser Erde gar keine Scheine für Sportschiffahrt gibt. Halbwegs verbreitet scheinen sie nur in D und GB zu sein - Binnenstaaten mal außen vor gelassen. :-)  --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 23:05, 10. Dez 2006 (CET)


== Umstrukturierung ==
== Umstrukturierung ==


Habe die Struktur leicht verändert mit dem Hintergedanken: Ein Überblick über die Segelscheine ist insbesondere für den Segelneuling interessant. Hierzu sollten die für ihn interessanten Infos prominenter am Anfang stehen, spezielle Regelungen, wie gewerbliche Sportschifffahrt und Traditionsschiffe interessieren vermutlich nur einen kleinen Teil der Leser. --[[Benutzer:Peter|Peter]] 22:54, 7. Dez 2006 (CET)
Habe die Struktur leicht verändert mit dem Hintergedanken: Ein Überblick über die Segelscheine ist insbesondere für den Segelneuling interessant. Hierzu sollten die für ihn interessanten Infos prominenter am Anfang stehen, spezielle Regelungen, wie gewerbliche Sportschifffahrt und Traditionsschiffe interessieren vermutlich nur einen kleinen Teil der Leser. --[[Benutzer:Peter|Peter]] 22:54, 7. Dez 2006 (CET)
:Das hat auf jeden Fall Sinn. Vielleicht sollte man auch noch den Dreyer verlinken? Der ist ja diesbezgl. immer auf aktuellem Stand und hat auf seiner Homepage auch die Scheine aufgelistet. http://www.rolfdreyer.de/Yachtschule/Fuehrerscheine_und_Zeugnisse_im/Fuhrerscheine_undZeugnisse.html
::Habe ich eingetragen. Link war "natürlich" wieder tot - wenn die Webdesigner nur endlich mal lernen würden, ihre Links beizubehalten... --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 17:43, 2. Jul. 2008 (CEST)
== FS auf Binnenrevieren ==
Das auf den ''meisten'' Binnenrevieren (in D) die Binnenschiffahrtsordnung gilt, halte ich für ne gewagte Behauptung. Bin ja nu schon a weng öfters auf Regatten in und um Deutschland unterwegs und war erst einmal auf nem Teich, der möglicherweise einen solchen Schein erforderte (Wannsee?). Vielleicht fällt jemand ne geeignetere Formulierung ein. So viele Bundeswasserstraßen haben wir nicht. Rhein, Main, Donau, vielleicht noch der eine odere andere Kanal. --[[Benutzer:Crefeld|Crefeld]] 23:24, 10. Dez 2006 (CET)
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